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Klage gegen Apple – kleines Gerät, großer Ärger

Klage gegen Apple – kleines Gerät, großer Ärger
Foto: Apple
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Nikolas Kessler 27.10.2023 Nikolas Kessler

AirTags von Apple können ungemein praktisch sein: Mit den Bluetooth-Geräten im Format einer 2-Euro-Münze lassen sich Gegenstände wie Geldbeutel, Schlüsselbund oder Reisegepäck orten. Es soll auch Menschen geben, die damit ihren Hund tracken. Allerdings wird die Technologie auch für illegale Zwecke missbraucht. Betroffene Klagen nun gegen Apple.

Neben ihrem eigentlichen Zweck, nämlich persönliche Gegenstände im Blick zu behalten und gegebenenfalls wiederzufinden, werden AirTags bisweilen auch genutzt, um anderen Personen nachzustellen. Betroffene berichten von AirTags, die ohne ihr Wissen in Autos, Kuscheltieren oder sogar Schuhen versteckt wurden und einen Live-Standort an Stalker oder eifersüchtige Ex-Partner senden.

Solche Fälle scheinen sich zu häufen, vor allem in den USA. Medienberichten zufolge gab es dort bis April 2022 – also im ersten Jahr nach der Markteinführung – bereits mehr als 150 polizeilich registrierte Stalking-Vorfälle, bei denen AirTags involviert waren. Einige der Betroffenen hatten daraufhin im Dezember 2022 Klage gegen Apple eingereicht. Diese wurde im Oktober noch einmal ergänzt und hat nun den Status einer Sammelklage, der sich mittlerweile rund 40 Personen angeschlossen haben.

Betroffene fordern Schadenersatz und wirksame Maßnahmen

Dank geringer Kosten, leichter Verfügbarkeit und großer Genauigkeit seien sie die „Lieblingswaffe von Stalkern“, heißt es in der Klageschrift. Und dabei bleibt es nicht: In manchen Fällen habe das AirTag-Stalking zu weiteren Verbrechen bis hin zu Mord geführt. Zahlreiche solcher Fälle werden in der fast 140-seitigen Klageschrift geschildert.

Obwohl Apple die Gefahren kenne, habe der Hersteller auch zwei Jahre nach dem Verkaufsstart nur unzureichende Maßnahmen zum Schutz vor Missbrauch ergriffen, so der Vorwurf der Betroffenen und ihrer Anwälte. Neben Schadenersatz wollen sie erreichen, dass Apple Maßnahmen ergreift, um das heimliche Tracking mit AirTags „prophylaktisch zu verhindern“.

Apple ist nicht tatenlos

Apple verbietet es ausdrücklich, mit den AirTags andere Personen zu tracken. Zudem senden die Tracker eine Warnung an andere Apple-Geräte, wenn sich über einen längeren Zeitraum ein unbekannter AirTag in der Nähe befindet, und spielt einen Warnton ab, wenn der Verdacht von unerlaubtem Tracking besteht.

Die Lautstärke dieser akustischen Warnung wurde zuletzt erhöht. Zudem biete Apple eine App an, die unerlaubt angebrachte Tracker aufspüren kann. Die Warnung über fremde AirTags in der Nähe werden inzwischen auch auf Android-Geräten angezeigt, nachdem sich Apple und Google kürzlich auf einen entsprechenden Technologiestandard geeinigt haben.

Apple reagiert also auf die möglichen Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung seiner Geräte und hat die Sicherheitsvorkehrungen immer wieder erhöht. Zur konkreten Klage äußert sich das Unternehmen aber nicht öffentlich. Es wird aber erwartet, dass Apple einen Antrag auf Abweisung der Klage stellen wird.

Apple (WKN: 865985)

Ob und inwieweit Apple bei den Stalking-Fällen eine Mitschuld trifft, muss ein Gericht klären – sofern die Klage angenommen wird und sich der Konzern nicht außergerichtlich mit den Klägern einigt. Große Auswirkungen auf das Geschäft des Tech-Riesen sind dabei bislang nicht zu erwarten.

Die Apple-Aktie reagiert darauf folglich kaum. Nachdem sie im schwierigen Gesamtmarkt zuletzt weitere Verluste erlitten hat, legt sie vor dem Wochenende wieder um rund ein Prozent zu. Eine positive Überraschung bei der Vorlage der Quartalszahlen am Donnerstag (2. November) könnte weiteren Schub liefern. DER AKTIONÄR bleibt langfristig bullish. 

Hinweis auf Interessenkonflikte
Der Vorstandsvorsitzende und Mehrheitsinhaber der Herausgeberin Börsenmedien AG, Herr Bernd Förtsch, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Chefredakteur dieser Publikation, Herr Leon Müller, ist unmittelbar und mittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate eingegangen, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

Der Autor hält unmittelbar Positionen über die in der Publikation angesprochenen nachfolgenden Finanzinstrumente oder hierauf bezogene Derivate, die von der durch die Publikation etwaig resultierenden Kursentwicklung profitieren können: Apple.

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