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Varta-Aktie: Spielball für Zocker!

Varta-Aktie: Spielball für Zocker!
Foto: Sina Schuldt/picture alliance/dpa
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Sarina Rosenbusch 27.01.2025 Sarina Rosenbusch

Schluss, aus, vorbei: Bei Varta geht das Licht aus – zumindest bei der Aktie. Der Batteriehersteller kann seinen Restrukturierungsplan umsetzen. Im Rahmen dessen dürfte auch das Delisting der Aktien zeitnah erfolgen. Die wilden Kursausschläge gehen am Montag dennoch weiter: Im frühen Handel legt die Aktie zweistellig zu und wird nun für rund einen Euro gehandelt.

AKTIONÄR-Leser wissen: Das Landgericht Stuttgart hatte vergangenen Mittwoch sämtliche Beschwerden gegen den Sanierungsplan von Varta endgültig abgewiesen. Damit ist der Restrukturierungsplan des angeschlagenen Batterieherstellers rechtskräftig und kann umgesetzt werden. 

Varta erhält im Zuge einer Bar- und Sachkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht insgesamt 60 Millionen Euro an frischem Eigenkapital. Diese Mittel stammen von Mehrheitsaktionär Michael Tojner und einer Beteiligungsgesellschaft der Porsche AG. Gleichzeitig wird die Schuldenlast des Unternehmens deutlich reduziert: Von den bisherigen 485 Millionen Euro Schulden werden etwa 255 Millionen Euro gestrichen, sodass die verbleibende Verbindlichkeit auf rund 230 Millionen Euro sinkt. Um den künftigen Liquiditätsbedarf sicherzustellen, nimmt Varta zudem einen neuen vorrangigen Kredit über 60 Millionen Euro auf.

Der Restrukturierungsplan sieht eine vollständige Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro vor, wodurch die bisherigen Aktionäre ihre Anteile ohne Entschädigung verlieren. Dies geschieht im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetzes (StaRUG). Damit erlischt auch die Börsennotierung der Varta-Aktien, die zeitnah eingestellt werden dürfte.

Varta (WKN: A0TGJ5)

Nach zweistelligen Kursverlusten- und gewinnen in der Vorwoche geht die Achterbahnfahrt am Montag weiter. Anleger sollten das wilde Treiben aber weiter nur von der Seitenlinie beobachten, denn auch das Delisting der Aktie ist beschlossene Sache. Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre zu spät kommt. 

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