Rechtskräftig: Varta kann seinen Sanierungsplan umsetzen. Das Landgericht Stuttgart hat die Klage von Aktionären endgültig abgewiesen. Der Weg für die finanzielle Rettung des angeschlagenen Batterieherstellers ist damit geebnet. Die bisherigen Varta-Aktionäre gehen leer aus, das Delisting dürfte zeitnah erfolgen, die Aktien werden wertlos.
Das Landgericht Stuttgart hat gestern sämtliche gegen den Planbestätigungsbeschluss des Restrukturierungsgerichts Stuttgart eingelegten sofortigen Beschwerden als unzulässig verworfen hat. Die Rechtsbeschwerde wurde vom Landgericht Stuttgart nicht zugelassen. „Der Restrukturierungsplan des Batterieherstellers ist damit rechtskräftig“, heißt es aus der Varta-Firmenzentrale.
Was bedeutet das für Varta? Im Rahmen einer Bar- und Sachkapitalerhöhung ohne Bezugsrecht kann dem Unternehmen nun neues Eigenkapital in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro bereitgestellt werden. Diese Mittel stammen von Mehrheitsaktionär Michael Tojner und einer Beteiligungsgesellschaft der Porsche AG.
Gleichzeitig ist ein Schuldenschnitt vorgesehen, der die bestehende Schuldenlast von 485 Millionen Euro um etwa 255 Millionen Euro auf insgesamt rund 230 Millionen Euro reduziert. Zur Sicherstellung des Liquiditätsbedarfs wird zudem ein neuer vorrangiger Kredit in Höhe von 60 Millionen Euro aufgenommen. Diese Maßnahmen sollen die nachhaltige Finanzierung des Unternehmens gewährleisten und es zukunftsfähig aufstellen.
Was bedeutet das für die Aktionäre? Der Restrukturierungsplan sieht als Teil der finanziellen Sanierung nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf null Euro vor. Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft, die in Kürze erfolgen dürfte.
Begleitet von der Hoffnung auf eine Trendwende in letzter Sekunde pendelten die Aktien zuletzt noch zwischen 1,50 und 2,00 Euro seitwärts. Gestern verabschiedeten sich die Papiere noch immer bei 1,25 Euro aus dem Handel.
Nicht nur der Fall Varta zeigt, dass bei Sanierungen unter StaRUG-Anwendung die Kleinaktionäre, die das bisherige Wachstum einer Gesellschaft zum Teil über viele Jahre mitfinanziert haben, am Ende leer ausgehen. Eine Lücke im Gesetz, die die Politik zeitnah schließen sollte – auch wenn dies für die Varta-Aktionäre zu spät kommt.
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