Die BayWa hat am Freitag via Adhoc-Meldung mitgeteilt, dass der Konzern beim zuständigen Amtsgericht München – dem Restrukturierungsgericht – ein Sanierungsvorhaben nach dem Gesetz zur Stabilisierung und Restrukturierung von Unternehmen (StaRUG") anzumelden. Der Worst Case dürfte für Kleinanleger trotzdem nicht eintreten.
Laut Konzernangaben hat BayWa mit nahezu allen Finanzierungspartnern und den Großaktionären des Unternehmens eine Einigung erzielt und sich dadurch die notwendigen Mehrheiten im StaRUG-Verfahren, so dass das Finanzierungskonzept und der Sanierungsvertrag effektiv und zügig umgesetzt werden können. Den Sanierungsplan will das Unternehmen in Kürze vorlegen und überdies einen Erkundungs- und Anhörungstermin beantragen und unter Umständen weitere Verfahrenshilfen des StaRUG in Anspruch zu nehmen.
Im Gegensatz zum StaRUG-Verfahren bei Varta sind die Kleinaktionäre bei BayWa jedoch nicht von der Kapitalerhöhung im Rahmen des StaRUG-Verfahrens ausgeschlossen, sondern können ihr Bezugsrecht ausüben. Das Volumen der Kapitalerhöhung liegt bei rund 150 Millionen Euro. Wichtig zudem: Eine Kapitalherabsetzung und andere gesellschaftsrechtliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen.
Das geplante StaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft des BayWa-Konzerns eingreifen. Daher sind Lieferanten, Kunden, Mitarbeiter und Tochtergesellschaften der BayWa AG von dem StaRUG-Verfahren nicht betroffen.
Wegen der Durchführung des StaRUG-Verfahrens verschiebt sich voraussichtlich zudem die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, die bisher am 27. März 2025 geplant war. Den neuen Termin für die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses will die BayWa rechtzeitig verkünden.
Davon abhängig könnte es zudem notwendig sein, die Hauptversammlung der Gesellschaft zu verschieben. Bisher hatte BayWa dafür den 27. Mai 2025 vorgesehen.
Der rechtsverbindliche Abschluss und das Inkrafttreten der Sanierungsvereinbarung sowie der Abschluss und das Inkrafttreten weiterer Finanzierungsvereinbarungen zur Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 erfolgen nach erfolgreichem Abschluss des StaRUG-Verfahrens und werden weiterhin bis spätestens Ende April 2025 erwartet.
Die Nachricht, dass die BayWa ein StaRUG-Verfahren einleitet, kommt bei den Anlegern nicht gut an. Die Aktie verliert am Freitag zeitweise zweistellig. Positiv ist, dass die BayWa auf eine Kapitalherabsetzung verzichtet. Der schlimmste Fall – ein Delisting nach einem zuvor erfolgten Kapitalschnitt und der damit einhergehende Totalverlust – ist ausgeschlossen. Trotzdem drängt sich bei der BayWa-Aktie weiterhin kein Einstieg auf.
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