Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 43. Abs. 2, 40 Abs. 1 WpHG
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DGAP Stimmrechtsmitteilung: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft
Knorr-Bremse Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 43. Abs. 2, 40
Abs. 1 WpHG
31.05.2021 / 11:33
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München, 27. Mai 2021
Mitteilung gemäß § 43 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
Meldepflichtiger: Herr Robin Brühmüller
Emittentin: Knorr-Bremse AG, Moosacher Straße 80, 80809 München
Gemäß § 43 Abs. 1 WpHG teilte Herr Robin Brühmüller der Knorr-Bremse AG, in
Bezug auf die Stimmrechtsmitteilung des Meldepflichtigen gemäß §§ 33, 34
WpHG vom 17. Mai 2021 bezüglich der am 17. Mai 2021 erfolgten Überschreitung
der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte an
der Knorr-Bremse AG durch Zurechnung über die unter Ziffer 8 der Anlage zur
Stimmrechtsmitteilung aufgeführten Gesellschaften, Folgendes mit:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 43 Abs. 1 Sätze 1 und 3 WpHG)
a) Die indirekte Beteiligung des Meldepflichtigen an der Knorr-Bremse AG
wird dem Meldepflichtigen in Folge der Annahme des Amtes als
Testamentsvollstrecker über die Anteile des verstorbenen Heinz Hermann
Thiele an der Stella Vermögensverwaltungs GmbH zugerechnet. Der mittelbare
Erwerb der Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG durch den Meldepflichtigen
dient daher weder der Umsetzung strategischer Ziele noch der Erzielung von
Handelsgewinnen.
b) Der Meldepflichtige beabsichtigt derzeit nicht, innerhalb der nächsten
zwölf Monate direkt oder indirekt weitere Stimmrechte an der Knorr-Bremse AG
durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Der Meldepflichtige strebt derzeit über die Ausübung der Stimmrechte bei
etwaigen Beschlussfassungen der Haupversammlung über die Wahl von
Aufsichtsratsmitgliedern hinaus keine Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorganen der Knorr-Bremse AG an.
d) Der Meldepflichtige strebt derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Knorr-Bremse AG an, insbesondere nicht im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 43 Abs.
1 Satz 4 WpHG)
Für den Erwerb der Stimmrechte wurden weder Eigen- noch Fremdmittel
verwendet. Der (mittelbare) Erwerb erfolgte im Rahmen der
Testamentsvollstreckung über den Nachlass des verstorbenen Heinz Hermann
Thiele.
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31.05.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Knorr-Bremse Aktiengesellschaft
Moosacher Str. 80
80809 München
Deutschland
Internet: www.knorr-bremse.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1202513 31.05.2021
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Quelle: dpa-AFX